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   VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 171-IV-20 (HS), 172-IV-20 (e.A.)   

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https://dejure.org/2020,35623
VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 171-IV-20 (HS), 172-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,35623)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05.11.2020 - 171-IV-20 (HS), 172-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,35623)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05. November 2020 - 171-IV-20 (HS), 172-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,35623)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 102-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 171-IV-20
    1. Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) haben die Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gemäß § 152a VwGO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; st. Rspr.).

    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).

  • VG Leipzig, 19.03.2020 - 3 L 1224/19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 171-IV-20
    Mit Beschluss vom 19. März 2020 (3 L 1224/19) untersagte das Verwaltungsgericht dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO, gegenüber den Beschwerdeführern aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis zur Entscheidung über ihre Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorzunehmen.
  • OVG Sachsen, 13.08.2020 - 3 B 112/20

    Beschäftigungsduldung; rechtmäßiger Aufenthalt; Visumerfordernis; humanitäre

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 171-IV-20
    Mit ihrer am 14. September 2020 vorab per Fax mit einem Teil der Anlagen und am 16. September im Original nebst den vollständigen Anlagen bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. August 2020 (3 B 112/20).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 37-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 171-IV-20
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 7-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 171-IV-20
    1. Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) haben die Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gemäß § 152a VwGO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21

    Verfassungsmäßige Heranziehung von Grundstückseigentümern zu

    Sie haben von der Möglichkeit, gegen die beiden Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gemäß § 152a VwGO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 171-IV20 [HS]/Vf. 172-IV-20 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 40-IV-21
    Der Beschwerdeführer hat von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts gemäß § 178a SGG eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 171-IV-20 [HS]/Vf. 172-IV-20 [e.A.] m.w.N.; st. Rspr.).
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